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Feuerwerk selbst abbrennen (auch unter dem Jahr) |
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Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (sogenanntes Silvesterfeuerwerk) außerhalb von Silvester in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Katekorie F1 (Jugendfeuerwerk) darf während des gesamten Jahres abgebrannt werden, Kategorie F3 und F4 bleibt ausschließlich dem Profi vorbehalten. Jedem Bürger
bietet sich jedoch die Möglichkeit, beim zuständigen
Ordnungsamt eine sogenannte "Ausnahmegenehmigung
nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV" zu beantragen, um
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 außerhalb von
Silvester abzubrennen. In der Regel fallen dafür
Gebühren an. Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu Ihrem geplanten Feuerwerk zur Verfügung und stellen Ihnen ein abgestimmtes Paket an Feuerwerkskörpern und Andzündmitteln zusammen.
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