Feuerwerk selbst abbrennen (auch unter dem Jahr)


 


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Zunächst muss darauf hingewiesen werden, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (sogenanntes Silvesterfeuerwerk) außerhalb von Silvester in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Katekorie F1 (Jugendfeuerwerk) darf während des gesamten Jahres abgebrannt werden, Kategorie F3 und F4 bleibt ausschließlich dem Profi vorbehalten.

Jedem Bürger bietet sich jedoch die Möglichkeit, beim zuständigen Ordnungsamt eine sogenannte "Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1 der 1. SprengV" zu beantragen, um Feuerwerkskörper der Kategorie F2 außerhalb von Silvester abzubrennen. In der Regel fallen dafür Gebühren an.

Einen Vordruck für den Antrag auf ein privates Feuerwerk unter dem Jahr, können Sie
hier herunterladen.

Sobald Ihnen die notwendige Genehmigung vom Ordnungsamt vorliegt können Sie bei uns Ihr Feuerwerk einkaufen und dürfen dieses auf Ihrer Feier selber abbrennen.

Gern stehen wir Ihnen bei Fragen zu Ihrem geplanten Feuerwerk zur Verfügung und stellen Ihnen ein abgestimmtes Paket an Feuerwerkskörpern und Andzündmitteln zusammen.

 

 

 



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